Deren Intention, so Anna-Barbara Neumann, Geschäftsleiterin der Harald-Naegeli-Stiftung, sei nicht „nur die Sichtbarkeit- und Zugänglichkeitsmachung des Werkes von Harald Naegeli, sondern auch die Unterstützung von Natur und Tierschutz. Das findet sich in seinem Werk wieder“.
Für Harald Naegeli ein großes Anliegen, das sich auch in seinen Zeichnungen widerspiegelt. Anna-Barbara Neumann wies darauf hin, dass der Umgang der Züricher Gesellschaft mit Person und Werk bis heute sehr widersprüchlich ist. „2020 hat er den Zürcher Kunstpreis erhalten. Zeitgleich kamen vom Zürcher Kunsthaus und vom Kanton Zürich Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung. Diese paradoxe Situation hatte ihn sichtlich erfreut und er hat sogar darauf angestoßen. Einerseits Kunstpreis, andererseits Strafanzeige. Das zeigt, dass die Diskussion um seine Kunst im öffentlichen Raum nach wie vor polarisiert.“
Zusammen mit Urs Bühler hat Anna-Barbara Neumann die Text- und Bildersammlung „Den Vogelflug, die Wolkenbewegung misst man auch nicht mit dem Zollstock!“ (Nimbus Verlag) herausgegeben. Im Gespräch bestätigte sie, dass es für Harald Naegeli heute undenkbar sei, Graffiti als bezahlte Auftragsarbeit zu sprayen. Harald Naegelis Statement zu dieser Frage ist im Buch nachzulesen: „Aber man muss doch sehen, dass ein Graffiti im Auftrag eben keins mehr ist. Es ist dann eben Ga¬leriekunst. Graffiti ist nur das, was auf den Straßen geschieht.“ (1) Und er fügt hinzu: „Streng genommen ist sogar nur die illegale Form die wahre.“
(1) Harald Naegeli im Interview mit Robert Naef, „Den Vogelflug, die Wolkenbewegung misst man auch nicht mit dem Zollstock!“ (Nimbus Verlag), S. 32 f.